Wiederkehrende Prüfungen/Abnahmeprüfungen      von Arbeitsmitteln

Abnahmeprüfungen sowie wiederkehrende Überprüfungen sind laut §7 und §8 der Arbeitsmittelverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Aber nicht nur um das Gesetz zu erfüllen, sondern um Unfällen vorzubeugen, ist es unumgänglich Arbeitsmittel vor deren erstmaliger Inbetriebnahme, sowie mindestens 1x jählich wiederkehrend zu überprüfen.

 

 

Folgende Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Überprüfungen werden von mir durchgeführt:

Krane

  • Laufkrane
  • Bockkrane
  • Portalkrane
  • Säulendrehkrane
  • Wandschwenkkrane
  • ...

Hebezeuge

  • Serienhebezeuge
  • Winden
  • Hebehaken
  • Heberinge
  • Hebevorrichtungen
  • Hebegabeln
  • Hebebrücken
  • ...

Hubtische

Hebebühnen

Hubarbeitsbühnen

mechanische Leitern

 

Arbeitskörbe für Stapler u. Krane

 

Fahrzeughebebühnen

  • PKW-Bühnen
  • LKW-Bühnen

Stapler

  • Deichselstapler
  • Hubstapler
  • Sonderstapler
  • ...

 

Gefahrstoffschränke

 

Pressen

  • Kleinpressen
  • Exzenterpressen
  • Hydraulikpressen
  • Stanzen

Türen/Tore

  • handbediente Tore
  • Standardelektrotore
  • automatische Tore
Druckversion | Sitemap
© Technisches Büro für Maschinenbau | Tel: +43 (0) 664 736 90 602