Durchführung bzw. Unterstützung bei CE-Zertifizierungen von Neuanlagen

Will man eine Maschine oder Anlage im europäischen Raum inverkehrbringen, so kommt man an der geforderten CE-Kennzeichnung der Maschine oder Anlage nicht vorbei. Nur CE-zertifizierte Anlagen dürfen in Europa inverkehrgebracht werden.

 

Mit der CE-Kennzeichnung soll sichergestellt werden, dass die erworbene Maschine die gesetzlichen Forderungen bezüglich Sicherheit erfüllt.

Was bedeutet dies für mich als Maschinenhersteller?

Der Maschinenhersteller muss sich bereits im Zuge der Planung darüber informieren, welche Normen und Richtlinien für die zu bauende Maschine Gültigkeit haben.

Im Zuge der Planung ist eine Risikoanalyse, die sämtliche Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, Lärm, Schwingung. ....) über sämtliche Lebenszyklen der Maschine beinhaltet, durchzuführen.

Um mögliche Gefährdungen zu verhindern bzw. zu reduzieren, sind Maßnahmen zu fixieren, welche beim Bau der Maschine zu berücksichtigen sind.

Weiters sind je nach Größe der Gefahren die entsprechenden Schutzklassen bezüglich der Steuerung und der Steuerungselemente (Elektrik, Hydraulik, Pneumatik) zu fixieren. PL, SIL, --> Kategorie

Der Bau der Maschine hat nach den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse zu erfolgen.

Für die Maschine ist eine technische Dokumentation inkl. Betriebsanleitung zu erstellen. Die Betriebsanleitung hat neben sämtlichen Betriebsarten auch sämtliche Lebenszyklen der Maschine zu beinhalten.

Nur wenn dies alles erfüllt wurde, kann man mit gutem Gewissen eine Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung an der Maschine anbringen.

 

 

Klingt nicht ganz so einfach? Ich unterstütze Sie gerne !

 

Durch mein Fachwissen in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und Sicherheitstechnik und meine mehr als 20 jährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet, bin ich Ihr perfekter Partner für diese Aufgaben.

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