Abnahmeprüfungen sowie wiederkehrende Überprüfungen sind laut §7 und §8 der Arbeitsmittelverordnung gesetzlich vorgeschrieben.
Aber nicht nur um das Gesetz zu erfüllen, sondern um Unfällen vorzubeugen, ist es unumgänglich Arbeitsmittel vor deren erstmaliger Inbetriebnahme, sowie mindestens 1x jählich wiederkehrend zu überprüfen.
Krane
Hebezeuge
Hubtische
Hebebühnen
Hubarbeitsbühnen
mechanische Leitern
Arbeitskörbe für Stapler u. Krane
Fahrzeughebebühnen
Stapler
Gefahrstoffschränke
Pressen
Türen/Tore